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3.7 Aufzeichnungstheorie und Kassentypen samt Technik

Huber1. AuflNovember 2012

3.7.1 Erfassung, Festhaltung eines wirtschaftlichen Ereignisses im Betrieb

Die Erfassung von Geschäftsfällen mittels Aufzeichnungen dient zu allererst einmal den Interessen des Steuerpflichtigen selbst. Der Unternehmer will üblicherweise genau wissen, wie es um seinen Umsatz und die damit zusammenhängenden Umstände bestellt ist. Er will sein Personal genau kontrollieren können. Er braucht essentielle Informationen für Planung, Absatz von Waren und deren Nachbestellung. Daneben soll er aber auch steuerlich richtig und vollständig aufzeichnen und dieser Vorgang soll auch noch nachprüfbar sein. Letztlich braucht er auch für seine Buchführung Grundlagen für die Erlösbuchungen.

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