1.5.1 Formen der Abschreibung
Grundsätzlich sind zwei Formen der Abschreibungen zu berücksichtigen:
Die planmäßige Abschreibung – Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlage. Im Steuerrecht wird diese laufende Abschreibung als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet, die nur linear, also in gleichen Jahresbeträgen zulässig ist.