Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019
Diese zweite Gruppe des Anlagevermögens umfasst die körperlichen Wirtschaftsgüter, soweit sie dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Dieser Begriff „dauernd“ ist zugleich das Abgrenzungskriterium des Anlagevermögens zum Umlaufvermögen.