Gerhard KUNNERT**Der Autor war als zuständiger Sachbearbeiter im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst für die Republik Österreich mit dem schriftlichen Verfahren vor dem Gerichtshof befasst und hat in der mündlichen Verhandlung vom 24.3.2015 als Prozessvertreter fungiert. Die dem Beitrag zu entnehmenden Wertungen spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wider.