Am Beginn des Jahrbuch Datenschutzrecht 2015 steht das datenschutzrechtliche „Großereignis“ des Jahres, das bereits für enormes Aufsehen in den Medien gesorgt hat, nämlich die Aufhebung der Safe-Harbor-Entscheidung durch den EuGH: Gerhard KUNNERT stellt in seinem Eröffnungsbeitrag in ausführlicher Weise die Hintergründe des Vorabentscheidungsverfahrens und die Vorträge von Parteien, Mitgliedstaaten und Institutionen in der mündlichen Verhandlung dar. Überraschend schnell ist dann die Entscheidung des EuGH ergangen, sodass sie knapp vor Drucklegung dieses Bandes noch eingearbeitet werden konnte.