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Das ‚Koppelungsverbot’ bei Zustimmungserklärungen in AGB (Seeauer)

1. AuflDezember 2018

1. Einleitung

Die Einwilligung spielt eine zentrale Rolle im Datenschutzrecht: Sie stellt eine wichtige Legitimationsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten dar und ermöglicht dem Betroffenen, über sein Grundrecht auf Datenschutz zu disponieren und auch darauf zu verzichten. Zugleich nimmt die Konfrontation mit datenschutzrechtlichen Zustimmungserklärungen vor allem im Online-Bereich stark zu, sei es bei der Nutzung sozialer Netzwerke, bei der Verwendung von Apps, bei der Bestellung in Onlineshops oder bei der Teilnahme an Gewinnspielen. Die Grenzen bezüglich einer gültigen Einwilligung sind daher genau zu definieren. Durch die DS-GVO11Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG , (Datenschutz-Grundverordnung), ABI L 2016/119,1.
Im Folgenden sind Artikel und ErwGr ohne nähere Angabe als solche der DS-GVO zu verstehen.
wurden zwar einerseits die Bedingungen einer rechtswirksamen Zustimmungserklärung konkretisiert, gleichzeitig sind aber durch die gesetzliche Verankerung des sogenannten Koppelungsverbotes neue Unsicherheiten entstanden.

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