Der vorliegende Beitrag wirft einen Blick auf die mitunter seit Jahrzehnten geübte Praxis, in Tourismusgemeinden Nächtigungen bzw Hotelaufenthalte von Reisenden zu rein statistischen Zwecken zu erfassen. Die dafür einschlägigen Regelungen des Bundesstatistikgesetzes werden am Maßstab der DSGVO geprüft und die Rollenverteilung zwischen Bundesbehörde und den kommunalen Einrichtungen dazu erläutert. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschfristen sind am Grundsatz der Speicherbegrenzung zu (ver-)messen.