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(Datenschutz-)Rechtliche Aspekte der polizeilichen Verarbeitung von Videomassendaten (Kastelitz/Tschohl/Hötzendorfer)

Kastelitz/Tschohl/Hötzendorfer1. AuflNovember 2019

1. Einleitung

Videodaten11Im Folgenden werden unter den Begriffen „Videodaten“, „Videomaterial“, „Videomassendaten“ etc der Einfachheit halber auch (etwaige) darin enthaltene akustische Daten und Metadaten, wie zB Geolokationsdaten, Zeit- und Datumsstempel, mitumfasst. sind heutzutage eine wichtige Informationsquelle bei der Aufklärung von Straftaten durch die Strafverfolgungsbehörden. Diese werden ua zur Ermittlung der Identität von Personen oder der Rekonstruktion von Tatabläufen herangezogen. Dabei fallen – nicht zuletzt aufgrund der Verbreitung von privater Videoüberwachung und Videoaufzeichnungen mit mobilen Geräten (Handys udgl) – in der Praxis oftmals hunderte Minuten, im Falle terroristischer Anschläge bei öffentlichen Veranstaltungen nicht selten mehrere tausend Stunden, Videomaterial an. Diese Menge an Daten stellt die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf eine schnelle, zielgenaue Auswertung vor erhebliche Herausforderungen – von den (datenschutz)rechtlichen Herausforderungen ganz zu schweigen.

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