I. Einleitung
Der vorliegende Beitrag soll jene Rechtsfragen näher beleuchten, die die Datenschutzbehörde (DSB) sowie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im ersten Jahr der Anwendbarkeit der DSGVO zu lösen hatten.1 Eine Bestätigung der Lösungsansätze durch ein Höchstgericht, einschließlich des EuGH, ist noch nicht erfolgt.
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