Bekanntmachung
Die Bekanntmachungsvorschriften im Rahmen des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 sind in den §§ 38 bis 47 BVergGVS nahezu inhaltsgleich wie im BVergG geregelt.Darüber hinaus ist in der Bekanntmachung anzugeben, ob der Auftraggeber von den Möglichkeiten Gebrauch macht, einen Subauftragnehmer abzulehnen (§ 73 Abs 5 BVergGVS) oder dem erfolgreichen Bieter betreffend Subunternehmerleistungen bestimmte Verpflichtungen aufzuerlegen (§ 74 BVergGVS).