Bekanntmachung
Im Sektorenbereich sind beabsichtigte Vergaben, offene oder nicht offene Wettbewerbe, Rahmenvereinbarungen2197 und die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems mittels Aufruf zum Wettbewerb bekannt zu machen (§ 207 Abs 1 BVergG). „Aufruf zum Wettbewerb“ ist als Überbegriff für verschiedene Arten von Bekanntmachungen zu verstehen, zwischen denen grundsätzlich frei gewählt werden kann.2198