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3.2.5.9. Dynamische Beschaffungssysteme

Blaha4. AuflDezember 2015

Beschaffungssysteme

985
Eine besondere Form der elektronischen Vergabe ist die Auftragsvergabe über dynamische Beschaffungssysteme, die ausschließlich auf elektronischem Wege eingerichtet und betrieben werden dürfen (§ 157 Abs 1 und 2 BVergG) und nach den Gesetzesmaterialien nur für die Beschaffung von Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des Auftraggebers genügen, zulässig sind.20382038EBRV 1171 BlgNR XXII. GP 99.

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