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3.2.5.8. Angebotsprüfung und Verfahrensabschluss

Blaha4. AuflDezember 2015

Vergabeplattform

Zeitstempel

974
Der Eingang der elektronischen Angebote ist durch einen Zeitstempel20272027Darunter ist eine elektronische Bescheinigung zu verstehen, dass bestimmte Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen sind (vgl § 2 Z 47 BVergG). zu dokumentieren und den Bietern unverzüglich zu bestätigen; bei interaktiven Vergabeplattformen ist der Zeitstempel auch interaktiv lesbar zu machen, zB auf einer Webseite einzublenden (§ 119 Abs 1 BVergG). Der Einsatz eines „sicheren Zeitstempeldienstes“ iSd Signaturverordnung ist nicht erforderlich; der Auftraggeber kann den Zeitstempeldienst daher auch auf einem eigenen Server betreiben.20282028EBRV 237 BlgNR XXIV. GP 8.

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