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2.5.2.7.1. Die (Zulässigkeits-)Kriterien für Inhouse-Vergaben

Steindl4. AuflDezember 2015

641
Die beiden Kriterien des § 10 Z 7 BVergG (Kontrollewie über eine eigene Dienststelle“ und Tätigwerdenim Wesentlichen“ für den Auftraggeber) wurden vom EuGH entwickelt und vom österreichischen Gesetzgeber in § 10 Z 7 BVergG übernommen. Welche konkreten Anforderungen sich aus den Kriterien ergeben, ist aufgrund der einzelfallbezogenen Rechtsprechung nicht vollständig geklärt. Auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung bestehen folgende Anforderungen:

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