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2.5.2.7. Inhouse-Vergaben und Verwaltungskooperationen

Steindl4. AuflDezember 2015

Inhouse-Vergabe

Verwaltungskooperation

638
Der Leistungsaustausch zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer anderen (formal eigenständigen) Einrichtung ist vom Vergaberecht befreit, wenn der Ausnahmetatbestand für (Quasi-)Inhouse-Vergaben des § 10 Z 7 BVergG erfüllt ist. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

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