Inhouse-Vergabe
Verwaltungskooperation
Der Leistungsaustausch zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer anderen (formal eigenständigen) Einrichtung ist vom Vergaberecht befreit, wenn der Ausnahmetatbestand für (Quasi-)Inhouse-Vergaben des § 10 Z 7 BVergG erfüllt ist. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: