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2.5.2.3. Aufträge aufgrund eines besonderen Verfahrens einer internationalen Organisation (Z 3)

Heid/Mensdorff-Pouilly4. AuflDezember 2015

Ausnahmen vom Geltungsbereich

624
§ 10 Z 3 BVergG lautet: Dieses Bundesgesetz gilt nicht „für Vergabeverfahren, die anderen Verfahrensregeln unterliegen und die auf Grund des besonderen Verfahrens einer internationalen Organisation durchgeführt werden“.13461346Diese Bestimmung setzt Art 15 lit c der VergabeRL 2004/18/EG um.

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