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2.3.1.1. Zum vergaberechtlichen Hintergrund von PPP-Projekten

Holzinger/Oder4. AuflDezember 2015

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In den letzten Jahren hat sich sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union insgesamt herauskristallisiert, dass sich öffentliche Stellen nicht darauf beschränken möchten, die ihnen obliegenden Aufgaben entweder selbst zu erfüllen oder durch eine „gewöhnliche“ Auftragsvergabe an Dritte auszulagern; zunehmend werden Aufgaben auch im Rahmen einer weitergehenden Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und Privaten erfüllt. Derartige Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen zwecks Finanzierung, Bau, Renovierung, Betrieb oder Unterhalt einer Infrastruktur bzw Bereitstellung einer Dienstleistung werden als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)11861186Vgl zu dieser Begrifflichkeit das Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004, KOM [2004] 327 endg. 3. bzw mit dem in Österreich gebräuchlicheren englischen Begriff als Public-Private Partnership (PPP) bezeichnet. Die Ausgestaltung solcher Partnerschaften unterliegt weder rechtlich noch wirtschaftlich einem Form- oder Typenzwang.

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