In den letzten Jahren hat sich sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union insgesamt herauskristallisiert, dass sich öffentliche Stellen nicht darauf beschränken möchten, die ihnen obliegenden Aufgaben entweder selbst zu erfüllen oder durch eine „gewöhnliche“ Auftragsvergabe an Dritte auszulagern; zunehmend werden Aufgaben auch im Rahmen einer weitergehenden Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und Privaten erfüllt. Derartige Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen zwecks Finanzierung, Bau, Renovierung, Betrieb oder Unterhalt einer Infrastruktur bzw Bereitstellung einer Dienstleistung werden als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)1186 bzw mit dem in Österreich gebräuchlicheren englischen Begriff als Public-Private Partnership (PPP) bezeichnet. Die Ausgestaltung solcher Partnerschaften unterliegt weder rechtlich noch wirtschaftlich einem Form- oder Typenzwang.