Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III und IV BVergG sind (§ 6 BVergG). Dienstleistungen unterteilen sich demnach in prioritäre und nichtprioritäre Dienstleistungen (siehe dazu ausführlich Punkt 2.2.4.).