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2.1.2.4. Sektorentätigkeiten

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

Sektorenauftraggeber

325
Die Zugehörigkeit zu einer der dargestellten Gruppen von Auftraggebern ist nun, wie erwähnt, lediglich eine von zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Sektorenvergaberecht Anwendung finden kann. Daneben muss der konkret zu vergebende Auftrag in einem bestimmten Tätigkeitsbereich liegen.

Seite 108

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