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1.3.2.1. Das Verhältnis zwischen BVergG und BVergGVS

Liebmann4. AuflDezember 2015

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Das BVergGVS gilt für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im militärischen und im sicherheitsrelevanten Bereich, die davor dem BVergG bzw den RL 2004/17/EG und 2004/18/EG unterworfen waren. Man hat also nicht das Vergaberegime erweitert, sondern diese Beschaffungsvorhaben auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.

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