Das BVergGVS gilt für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im militärischen und im sicherheitsrelevanten Bereich, die davor dem BVergG bzw den RL 2004/17/EG und 2004/18/EG unterworfen waren. Man hat also nicht das Vergaberegime erweitert, sondern diese Beschaffungsvorhaben auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.