Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.2009 wurden die Europäische Union sowie die EU-rechtlichen Grundlagen strukturell verändert. Die „Europäische Gemeinschaft“ wurde mit der „Europäischen Union“ zu einer neuen „Europäischen Union“ verschmolzen. Diese neue Europäische Union trat vollinhaltlich in die Rechtspositionen der EG und EU ein und übernahm als deren Rechtsnachfolgerin alle internen Rechte und Pflichten auf der Grundlage des bis dahin geltenden primären und sekundären EU-Rechts.1