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F. Kuraufenthalte und Auslandsurlaub

95. LfgJänner 2025

 

Sozialversicherung

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Die wichtigste der freiwilligen Leistungen ist der Kuraufenthalt. Ein Kuraufenthalt dient dazu, den Gesundheitszustand des Versicherten zu bessern, eine drohende Erwerbsunfähigkeit oder Hilflosigkeit zu verhindern oder zu beseitigen.

Bei Unterbringung in einer Kur- oder Erholungseinrichtung auf Rechnung der Sozialversicherung muss vom Versicherten je nach Einkommenssituation eine Zuzahlung von € 10,31, € 17,67 oder € 25,04 pro Verpflegungstag im Voraus geleistet werden.

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