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E. Anstaltspflege, Höherreihung, Optionen und Sonstiges

95. LfgJänner 2025

 

Sozialversicherung

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Jeder Versicherte, gleichgültig ob Sachleistungs- oder Geldleistungsberechtigter, hat - solange er nicht zum „bloßen“ Pflegefall geworden ist, den keine Sozialversicherung deckt - Anspruch auf grds. kostenlose Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses bzw. einiger privater Vertragskrankenhäuser.

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