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O. Die Selbständigenvorsorge

95. LfgJänner 2025

 

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Selbständigenvorsorge

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Kompetenzrechtlich abgedeckt durch eine besondere Verfassungsbestimmung, ist seit 1. 1. 2008 - also jenem Zeitpunkt, zu dem die gewerblichen Krankenversicherungsbeiträge um

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1,45% Prozentpunkte auf den (etwas erhöhten) Wert der Dienstnehmerbeitragssätze gesenkt wurden - die verpflichtende betriebliche Mitarbeitervorsorge (siehe Kapitel 46 Pkt. E) auf alle jene Personen erstreckt, die als Aktive der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Selbständigen nach § 2 GSVG unterliegen. Dies begrenzt bis einen Tag vor der Inanspruchnahme einer Eigenpension, außer bei Eigenverpflichtung zur Weiterentrichtung innerhalb eines Monats gegenüber der SVS.

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