Pension
Sozialversicherungsbeiträge
Nur jene Pensionsversicherungszeiten sind zugleich Beitragszeiten bzw. für das Pensionskonto relevant, bei denen Arbeitnehmer jeweils binnen 6 Monaten dienstgeberseitig angemeldet wurden, ansonsten nur, wenn die Beiträge noch in der (grundsätzlich mit 5 Jahren begrenzten) Verjährungsfrist und vor dem Pensionsstichtag bezahlt werden.