1. Vorbemerkungen
Ausgenommen für die ersten drei Jahre in der Selbständigen-Pensionsversicherung, wo Versicherte, so § 25 Abs. 6a GSVG, die Einreihung in die Höchstbeitragsgrundlagen aus Anlass von Betriebsgründungsinvestitionen beantragen können (spätestens mit dem Pensionsantrag), gibt es keine Möglichkeit, durch freiwilliges Zahlen in die Höchstbeitragsgrundlage eingereiht zu werden.GSVG-Versicherungstatbestand