vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Freiwillige Weiter- und Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

95. LfgJänner 2025

 

GSVG-Versicherungstatbestand

Sozialversicherung

49
Wenn jemand aus der Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG (z.B. durch Verpachtung oder Ruhendmeldung seines Betriebes) ausscheidet, so kann eine freiwillige Weiterversicherung nützlich und auch notwendig sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte