GSVG-Versicherungstatbestand
Sozialversicherung
Wenn jemand aus der Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG (z.B. durch Verpachtung oder Ruhendmeldung seines Betriebes) ausscheidet, so kann eine freiwillige Weiterversicherung nützlich und auch
notwendig sein.