Behinderung
Betriebsrat
Das Behinderteneinstellungsgesetz ermöglicht auch die - im Wesentlichen nach den Grundsätzen der Betriebsratswahl durchzuführende - Wahl einer Behindertenvertrauensperson mit Stellvertretern (bei mindestens 15 begünstigten Behinderten 2 Stellvertreter und bei mindestens 40 nun 3 Stellvertreter) durch die im Betrieb beschäftigten Behinderten.