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G. Diskriminierungsschutz bei Probezeiten und Befristungen

95. LfgJänner 2025

 

Befristung

63
Alle Arbeitnehmer mit Behinderungen (auch nicht begünstigte) oder solche, die behinderte Angehörige betreuen oder zu solchen ein Naheverhältnis haben, schützt das das Verbot unsachlicher Benachteiligung wegen einer Behinderung auch vor diskriminierenden Probezeitauflösungen und Zeitabläufen. Dies auch während der zeitlichen Noch-Nichtgeltung des besonderen Kündigungsschutzes.

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