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A. Was gilt für Kinder, was für Jugendliche? (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Jugendliche

Kinder

1
Jugendliche unterliegen besonderem Schutz. Mit Ausnahme von Lehrverträgen, bei denen Minderjährige der Zustimmung eines Elternteils bedürfen, können sie zwar auch Dienstverträge eigenständig abschließen, sich also zu Arbeitsleistungen verpflichten, doch ist ihre Arbeitsleistung sowohl von der Art als auch vom zeitlichen Umfang her verschiedentlich beschränkt.

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