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G. Präventivdienste: Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner

95. LfgJänner 2025

 

Arbeitsschutz

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Einen besonderen Schwerpunkt zur Professionalisierung des Arbeitsschutzes bildet die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch Präventivdienste, mit Sonderregelungen bzw. Erleichterungen für Arbeitsstätten bis inklusive grundsätzlich 50 Arbeitnehmern. Die Präventivdienstepflicht gilt jedoch ausnahmslos auch in Kleinarbeitsstätten.

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