vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Information, Unterweisung, Sonstiges

95. LfgJänner 2025

 

Arbeitsschutz

39
Das ASchG enthält umfangreiche arbeitnehmerschutzbezogene Informationspflichten (§ 12): Die Arbeitgeber sind verpflichtet, jeweils (regelmäßig wiederholt, aber auch bei neuen

Seite 9

Erkenntnissen) für eine ausreichende Information der Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu sorgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte