1. Wahlgrundsätze, Stimmberechtigung, Wählbarkeit in den Betriebsrat
a) Wahlgrundsätze
Betriebsratswahl
Wahlrecht
Als Wahlgrundsätze gelten das Verhältniswahlrecht (jeder Wahlvorschlag erhält Mandate nach seiner Stimmenstärke), das gleiche Wahlrecht (jeder stimmberechtigte Arbeitnehmer zählt gleich viel), sowie das geheime Wahlrecht zur unbeeinflussten Stimmenabgabe (offene Abstimmungen, etwa Handheben, machen die Wahl nichtig).