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M. Geförderte Sonderbetreuungszeit? (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr

95
Vom 22. 3. 2020 bis 9. 7. 2021, für unterschiedliche Folgeetappen bis 18. 7. 2022 sowie vom 5. 9. 2022 bis 7. 7. 2023 galt vor allem zur Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr, aber auch für sonstige Betreuungskonstellationen (siehe Rz 96) die Möglichkeit der Inanspruchnahme geförderter Sonderbetreuungszeit.

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