vorheriges Dokument
nächstes Dokument

L. Frühere Erstattbare Freistellung besonders Gefährdeter (COVID-19-Risikoattest) sowie Sonderfreistellung COVID-19 bestimmter Schwangerer (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Freistellung besonders Gefährdeter (COVID-19-Risikoattest)

Gefährdungsfreistellung COVID-19

Risikofreistellung

89
Seit 5. 4. 2020 war nach § 735 Abs. 3 ASVG ein bedingter Freistellungsanspruch grundsätzlich arbeitsfähiger, nicht krankgeschriebener Arbeitnehmer in Kraft, die im Falle einer Coronavirus-Ansteckung im Krankheitsverlauf besonders gefährdet waren. Dieser gesetzlich befristete Anspruch endete als solcher mit Ende Juni 2022.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte