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G. Freiwilligen-Einsätze für Katastrophenhilfe, Feuerwehr, Rettungs- und Bergrettungsdienste?

95. LfgJänner 2025

 

Großschadensereignis

Hilfseinsätze freiwilliger Mitglieder anerkannter Hilfsorganisationen

56b
Gemäß § 8 Abs. 3a AngG bzw. § 1154b Abs. 6 ABGB, gilt seit 1. 9. 2019 für Hilfseinsätze freiwilliger Mitglieder anerkannter Hilfsorganisationen Folgendes:

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