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F. Faktische Verhinderungen sowie persönliche Betroffenheit durch Katastrophen

95. LfgJänner 2025

 

1. Faktische Verhinderungen, insbes. unvorhersehbare Verkehrsstörungen

Dienstverhinderungen

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Selten regeln Kollektivverträge bloß faktische Verhinderungen, etwa verkehrsstörungsbedingte Arbeitsausfälle oder direkte persönliche Betroffenheiten durch Katastrophen wie Hochwasser, Erdbeben usw.

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