Abfertigung
Arbeiter
Arbeitnehmer, die
seit 1. 1. 2003 ein Arbeitsverhältnis in der Bauwirtschaft
aufnehmen, und alle Lehrlinge, die am 1. 1. 2003 noch in einem Lehrverhältnis standen,
unterliegen grundsätzlich nicht mehr der leistungsrechtlichen Seite der speziellen Abfertigung Alt.