Trotz der oben angesprochenen Parallelen im Hinblick auf die dogmatische Durchdringung von Scheingeschäften in Zivil- und Steuerrecht könne die zivilrechtliche Beurteilung Tanzer zufolge in diesem Zusammenhang – insbesondere aufgrund der im Vergleich zum Steuerrecht unterschiedlichen Regelungsziele – nicht zu einer Vorfrage für die Bestimmung steuerrechtlicher Konsequenzen erhoben werden.247