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3. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise gem § 21 BAO

Leitner1. AuflFebruar 2013

Zwar gelten nach der hM und stRspr des VwGH die allgemeinen Grundsätze der Gesetzesauslegung auch für das Steuerrecht,103103S dazu die Nachweise oben Fn 86. man wird in diesem Zusammenhang jedoch nicht umhin können, angesichts der Beziehungen, die zwischen dem Steuerrecht und dem Privatrecht auf mehreren Ebenen bestehen,104104Vgl dazu Ruppe in Hermann/Heuer/Raupach, EStG-KStG Einf ESt Anm 451; weiters zB Werndl, Wirtschaftliches Eigentum 30 ff; Neuner, ÖStZ 1972, 82 ff; Walz, Steuergerechtigkeit und Rechtsanwendung 214 ff; Raupach in FS Tipke 105 ff; Schenke, Die Rechtsfindung im Steuerrecht 111 f mwN. die Frage zu stellen, ob das Nebeneinander von Steuerrecht und Privatrecht nicht etwa Sondermethoden der steuerlichen Rechtsanwendung erfordere.105105Vgl dazu zusammenfassend Gassner/Lang in FS Walter 161 ff. Die auf diese Problematik abstellende, im Schrifttum geführte Diskussion konzentriert sich dabei – abgesehen von der iZm § 22 BAO erörterten Missbrauchsproblematik106106S dazu noch ausführlich unten Abschnitt VI. – vordergründig auf die in § 21 BAO normierte „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ bzw deren Wirkungsbereich.

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