In der Literatur liegen zahlreiche und ähnliche Begriffsdefinitionen zur Korruption vor. Seite 311 Bei der Korruption geht es darum, einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Darunter fallen auch Bestechlichkeit, Vorteilsannahme (wie Gefälligkeiten mit oder ohne Gegenleistung)509 und Vorteilsgewährung.510 Demnach stellt Korruption ein wechselseitiges Austauschverhältnis (bzw eine Austauschbeziehung) zwischen Geber und Nehmer511 zur Erfüllung eines Aufgabenzweckes dar, das Vorteile erbringen soll. Dem Begriffsverständnis zufolge steht die Bereicherungsabsicht zum persönlichen Vorteil aber nicht im Vordergrund.