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8.2 Definition Korruption

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

In der Literatur liegen zahlreiche und ähnliche Begriffsdefinitionen zur Korruption vor.

Seite 311

Bei der Korruption geht es darum, einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Darunter fallen auch Bestechlichkeit, Vorteilsannahme (wie Gefälligkeiten mit oder ohne Gegenleistung)509509Dem Spruch „Eine Hand wäscht die andere“ und „Jede Hand wäscht weißer“ kommt zentrale Bedeutung zu. Letzterem insbesondere dann, wenn die Gelder über klassische Offshore-Gebiete fließen. und Vorteilsgewährung.510510Dazu Verweis auch auf die Begriffsdefinition in Wikipedia, die freie Enzyklopädie. In der Literatur sind ähnliche Begriffsdefinitionen zur Korruption vorhanden. Demnach stellt Korruption ein wechselseitiges Austauschverhältnis (bzw eine Austauschbeziehung) zwischen Geber und Nehmer511511Täter/-in wird in der Regel eine Partei des Verfahrens bzw eine sonstige Person sein, welche von einem Amtsträger ein bestimmtes Verhalten erwartet, dh jeglicher Tatbestand, der als Bestechlichkeit iSd § 304 StGB zu subsumieren ist, erfüllt gleichzeitig beim „Geber“/bei der „Geberin“ den strafbaren Tatbestand des § 307 StGB. zur Erfüllung eines Aufgabenzweckes dar, das Vorteile erbringen soll. Dem Begriffsverständnis zufolge steht die Bereicherungsabsicht zum persönlichen Vorteil aber nicht im Vordergrund.

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