Fallbeispiele zur Geldwäsche | Lösungsansätze |
Fallbeispiel: Anlagebetrug mit Investmentfonds | |
Die Bank XY ist das Emissionshaus und die Hausbank des Investmentfonds „Lufticus Secure AA“ über „Triangular CC Offshore Connection AA“, der in den Immobilienmarkt in Osteuropa investiert. | Die Investoren unterfertigen die Investmentfonds und die Transaktion. |
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Es wird von zahlreichen Investoren sowie institutionellen Anlegern von außen Kapital benötigt und zugeführt. Für den Börsegang werden beträchtliche Mittel von den Anlegern eingenommen. | |
Problem: | Es besteht die Gefahr, dass durch das Rückkaufprogramm (eigene Aktien) der Investoren auch allgemeine Anleger zu Schaden gekommen sind. |
Hinzu tritt der Umstand, dass über die zwischengeschaltete im Offshore-Gebiet domizilierte Gesellschaft Triangular CC Offshore Connection AA hohe Provisionszahlungen für Akquisition, Werbung, PR etc geleistet wurden, die von dort aus gesplittet an verschiedene Adressaten über vorgeschobene Treuhänder gelangt sind und über Kick-backs an die Bank XY, getarnt durch nicht mehr eindeutig identifizierbare und konkretisierbare Leistungen, zurückgeflossen sind. | Die an die Bank XY gezahlten Provisionen, die über Umwege zurückgeflossen sind, sind Erträge aus einer kriminellen Vortat und damit Tatobjekt der Geldwäsche. |
Der Wirtschaftsprüfer der Bank XY ist gefordert, den Prüfungsfall und Sachverhalt zu klären. | Der Wirtschaftsprüfer muss die Provisionseinnahmen aus einer kriminellen Vortat als konkreten Verdacht auf Geldwäsche würdigen. |
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Eine Besteuerung der Provisionszahlungen > 100.000 € ins Ausland ist zwingend der Behörde zu melden und der Empfänger konkret zu benennen. | |
Die Bank hat gegenüber ihren Kleinanlegern Erklärungsbedarf und beruft sich auf die allgemeine Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die negative Berichterstattung. | Im Rahmen von Compliance-Maßnahmen hat sie die genauen Dokumentationspflichten einzuhalten und nachzuweisen. |