vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.7.4 Fallkonstellation bei Gewinnen und bei Verlusten

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Fallkonstellationen

Handlungsbedarf Finanzbehördliche Ermittlung

Problematik bezogen auf Geldwäsche

Bei Unternehmensgewinnen

  • Sollte ein normaler steuerlicher Umsatz vorliegen und daraus ein Gewinn resultieren bzw daraus erzielt werden.
  • Es sind keine steuerlichen Verletzungen der Abgaben- und Offenlegungspflichten erkennbar.
  • Aber: Im Zuge von „Present-Observation“-Maßnahmen können fingierte Geschäftstätigkeiten aufgeklärt werden.
  • Es wird eine höhere Besteuerung in Kauf genommen, die teilweise aus einer fingierten Geschäftstätigkeit stammt.
  • Die Besteuerung erfolgt ordnungsgemäß.
  • Eine Verletzung der Besteuerung ist nicht erkennbar.
  • Obwohl die Einnahmen aus einer fingierten Geschäftstätigkeit stammen, ist dem äußeren Anschein zufolge steuerehrliches Verhalten garantiert.
  • Äußerer Betriebsvergleich
  • Untersuchungsnotwendigkeit auf Geldwäscheverdacht kann trotzdem gegeben sein, wenn Geldflussrechnung nicht stimmt.
  • Die Geld- oder Mittelherkunft (woher stammt das Geld?) und die Geld- Mittelverwendung (wofür wird es verwendet?) muss erklärbar und nachvollziehbar sein und mit den realen Geschäftsabläufen kompatibel sein.

Indiz:

  • Ungewöhnliche Finanzkonstruktionen und Geschäftsmodelle (spezielle und abstrakte Finanzmodelle, aber auch aggressive Steuerplanmodelle) werden gewählt und dazu genutzt.

Bei Unternehmensverlusten

  • Sollte ein normaler steuerlicher Umsatz vorliegen und daraus ein Verlust resultieren bzw über mehrere Jahre erzielt werden.
  • Die Ursache könnte in einer Verletzung der Besteuerung begründet liegen, wobei die Wurzeln schon Jahre zurückliegen.
  • Geldwäscheverdacht kann im Zusammenhang mit ungeklärten Zahlungsmittelabflüssen bestehen.

Seite 80

  • Steuerverhalten ist gut und unauffällig, weil geringes oder mäßiges Steueraufkommen vorliegt.
  • Wie ist das möglich?

Problem:
Markt- und Wettbewerbsverzerrung durch geringe Besteuerungseffekte und mäßige bis gar keine Steuerleistung
Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist im Kontext mit den realen Erwirtschaftungsmöglichkeiten zu beurteilen. Plausibilitätsprüfung

  • Die Ursachen können mit realen Umständen im Zusammenhang mit marktbezogenen Umständen (Zahlungsausfälle, Wegfall von Kunden, geänderte Produktionsabläufe etc) begründet liegen.
  • Die Ursachen können auch mit illegalen Geschäften in Zusammenhang stehen.
  • Es können Verletzungen hinsichtlich der Besteuerung vorliegen.
  • Es könnte sich dahinter ein Geldwäscheverdacht verbergen.
  • Wie finanziert sich das Unternehmen?
  • Wovon leben die dahinterstehenden Personen?
  • Wie ist das Steuerverhalten zu beurteilen (hohes oder niedriges Steueraufkommen)?
  • Finanzbehördliche, aber auch polizeibehördliche Ermittlungen können bezugnehmend auf Geldwäscheverdacht ausgelöst werden.

Sollte ein normaler steuerlicher Umsatz vorliegen und daraus ein Gewinn resultieren bzw daraus erzielt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!