Geldwäsche stellt ein komplexes Phänomen dar. Es wird ein Firmengeflecht mit zahlreichen Gesellschaften in verschiedenen Ländern aufgebaut. Viele Unternehmen werden dafür in unterschiedlicher Stellung zu verschiedenen Zwecken und Zielen geschäftlicher Aktivitäten gegründet. In der Regel siedeln sich dubiose Unternehmen in strategisch günstigen Lagen/Orten (zB in grenznahen Regionen) an, wo die Auswahl aufgrund günstiger Voraussetzungen zu Durchschleuszwecken genutzt wird und geeignete Fluchtmöglichkeiten, zB in Grenznähe, bestehen. Es werden solche Ziele ausgewählt, wo das Rechtssystem in bestimmten Rechtsgebieten erhebliche Rechtslücken sowie Rechtsunsicherheiten aufweist, und die Rechtsprechung relativ milde Urteile, zB bei Kapitalanlagebetrug mit geringer Abschreckwirkung und geringen rechtlichen Sanktionen, erwarten lässt. Unabhängig davon werden auch bestimmte Mechanismen ausgelotet, wie schnell beispielsweise Verwaltungsbehörden und deren Organe agieren, wie rasch sie eine bestimmte Sachlage erkennen und in bestimmten Situationen reagieren. Behörden können bei gewissen Ermittlungen einen unangenehmen Störfaktor darstellen. Sie wissen oft mehr als den eigentlichen Akteuren bewusst ist. Da gewisse Ermittlungen mit Konsequenzen verbunden sein können, werden sich dubiose Gesellschaften an Standorten mit qualifiziertem Behördenstatus nicht länger aufhalten und prinzipiell dubiose Aktivitäten an solchen Standorten eher meiden und diese nicht für besonders zweckmäßig und förderlich erachten. In der Regel verschwinden solche Seite 76