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2.6 Der Begriff der Geldwäsche nach FATF

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Laut FATF5656Die Aufgabe der FATF ist es, geeignete Grundsätze zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entwickeln. wird unter dem Begriff der Geldwäsche das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zur Verschleierung ihrer illegalen Herkunft und Legitimierung der unrechtmäßig durch Straftaten erworbenen Erträge verstanden. Dadurch soll die Herkunft des Geldes vertuscht bzw verschleiert und diesem der Anschein eines redlich erworbenen Gewinnes verschafft werden.

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