Laut FATF56 wird unter dem Begriff der Geldwäsche das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zur Verschleierung ihrer illegalen Herkunft und Legitimierung der unrechtmäßig durch Straftaten erworbenen Erträge verstanden. Dadurch soll die Herkunft des Geldes vertuscht bzw verschleiert und diesem der Anschein eines redlich erworbenen Gewinnes verschafft werden.