Die heftigen Diskussionen - sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart - zum Thema „Steuerdelikte“ und „Geldwäscherei“ zeigen, dass das Konkurrenzdenken der meldepflichtigen Berufsgruppen und der Offshore-Zentren im Vordergrund steht und das eigene Verhalten als taugliches Instrument im Kampf gegen die Geldwäscherei dargestellt wird. Die meldepflichtigen Berufsgruppen übernehmen des Öfteren die Argumentationslinien der Offshore-Zentren, denen zufolge der hohe Grenzsteuersatz Unternehmen dazu bewegt, Gegenstrategien zu entwickeln und es nicht die Aufgabe der Offshore-Zentren und der meldepflichtigen Berufsgruppen sein kann, wegen der angeblichen „Steuerungerechtigkeit“ deren Klienten zu melden („vernadern“).