1.8.1 Zentrale Gesetzestatbestände (StGB)
In der österreichischen Rechtsordnung ist der Begriff der Geldwäsche in § 165 StGB geregelt, wobei der Begriff „Geldwäscherei“ verwendet wird. Diese Bestimmung wurde mit der Strafgesetznovelle 1993 eingeführt. Die Einführung ist auf internationale Bemühungen zurückzuführen, zB auf das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen. Dabei stand ursprünglich die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Fokus.