Angabe:
Eine österreichische Kapitalgesellschaft plant die Anschaffung einer Tochtergesellschaft. Das Beteiligungsausmaß soll 100 % betragen. Der Kalkulationszinssatz vor Steuern wird mit Seite 31610 % angenommen. Im Bereich der Ertragsbesteuerung soll ausschließlich der proportionale Körperschaftssteuertarif in Höhe von 25 % berücksichtigt werden. Entstandene Verluste können künftig mit max. 75 % des Gesamtbetrages der positiven Einkünfte verrechnet werden.

