Einer Kapitalgesellschaft wird bei einem Investitionsvolumen von € 1 Mio ein Einmalzuschuss in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten gewährt. Die Investition wird vollkommen eigenfinanziert. Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Investition beträgt fünf Jahre. Für diesen Zeitraum kann davon ausgegangen werden, dass unabhängig von der zu beurteilenden Investition keine negativen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen auftreten.