Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs 1 Z 4 bis 6 NAG
§ 9a. Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs 1 Z 4 bis 6 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen: